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9 March 2024

Förderrichtlinie des BAFA

die Förderrichtlinie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Dazu reicht der Onlineantrag, den Sie mit unserer Hilfe erstellen.

Gefördert werden:

• Büro- und Selbstorganisation

• Mitarbeitermotivation

• Fachkräftesicherung und -bindung

• Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Beratung zur Fachkräftegewinnung

• Beratung zu Marketingstrategien

Wir beraten Sie dazu kostenfrei und unverbindlich in Ihrer Firma. Bitte tragen Sie nachstehend Ihren Wunschtermin für einen Rückruf oder Beratungstermin ein.

Über Ihre Terminanmeldung oder Nachricht würden wir uns sehr freuen.


Herzliche Grüße

Ihre Effizienztrainerin


Marie-Luise Berrang

Geschäftsführerin

Mobil: 0175 339 0880

www.effizienz-management.de

Förderrichtlinie des BAFA

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